Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufliche Veranlassung so genannter Rigpa-Seminare
Die Teilnahme einer Kinderärztin und Psychotherapeutin an buddhistisch geprägten so genannten Rigpa-Seminaren ist nicht unerheblich durch private Gründe mit veranlasst, da es sich beim Buddhismus um eine religiös-philosophische Lehre handelt. Auch die durch die Seminare verbesserte Bewältigung der aus dem Beruf herrührenden persönlichen Betroffenheit hat eine private Komponente, da die Gesundheit grundsätzlich dem Privatbereich zuzuordnen ist.