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FG München 20.07.2005 1 K 3306/04, NWB direkt 16/2006 S. 7

Berufliche Veranlassung so genannter Rigpa-Seminare

Die Teilnahme einer Kinderärztin und Psychotherapeutin an buddhistisch geprägten so genannten Rigpa-Seminaren ist nicht unerheblich durch private Gründe mit veranlasst, da es sich beim Buddhismus um eine religiös-philosophische Lehre handelt. Auch die durch die Seminare verbesserte Bewältigung der aus dem Beruf herrührenden persönlichen Betroffenheit hat eine private Komponente, da die Gesundheit grundsätzlich dem Privatbereich zuzuordnen ist.

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