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Keine von der 1-v.H.-Regel abweichende Schätzung bei Nichtordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs
Für eine von der 1-v.H.-Methode abweichende Schätzung in der Weise, dass die beanstandeten Fahrten lt. Fahrtenbuch der privat veranlassten Kilometerleistung zugeschlagen werden, findet sich keine gesetzliche Regelung. Insoweit geht die speziellere Bewertungsregelung in §§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 8 Abs. 2 S. 2 EStG der allgemeinen Regelung in § 162 AO vor.