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Umsatzsteuer | Ort der Lieferung von Gegenständen
Der , EMAG Handel Eder OHG, die Frage entschieden, ob in einem Reihengeschäft die Warenbewegung auch anderen als der ersten Lieferung zugeordnet werden kann, wenn die Ware unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt. Das Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Führen zwei aufeinander folgende Lieferungen desselben Gegenstands, die gegen Entgelt zwischen Steuerpflichtigen, die als solche handeln, vorgenommen werden, zu einer einzigen innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung dieses Gegenstands, kann diese Versendung oder Beförderung nur einer der beiden Lieferungen zugeordnet werden, die als einzige befreit ist nach Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der 6. EG-RL. Diese Auslegung gilt unabhängig davon, in der Verfüg...