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FG Saarland 24.05.2005 1 K 161/01, BBK 8/2006 S. 4589

Ordnungsmäßigkeit der Kassen-Buchführung

Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist zwingend notwendig, um die Einhaltung der GoB zu gewährleisten, vor allem, wenn Barumsätze in zweistelliger Millionenhöhe getätigt werden. Liegen keine nachprüfbaren Kassenberichte vor und können auch keine anderweitigen Grundaufzeichnungen dem Betriebsprüfer vorgelegt werden, so ist dieser berechtigt, Hinzuschätzungen bei der Umsatzsteuer vorzunehmen und den Vorsteueranspruch zu kürzen.

Im Streitfall ging es um eine GmbH, die mit Kfz und Kfz-Teilen handelte und deren Buchfüh-rung nach Auffassung des FG materiell nicht ordnungsgemäß war, so dass an der Schätzungsbefugnis des Finanzamts keine Zweifel bestanden. Neben den fehlenden Belegen und Nachweisen hatten die Prüfer erhebliche Rechnungsmanipulationen nachweisen können. Zwischenstände der Kasse waren...

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