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Überblick zum geplanten Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer
Praktische Konsequenzen eines Systemwechsels
Durch Betrug und Insolvenzen gehen dem Fiskus jedes Jahr 17 Mrd € Umsatzsteuer verloren. Um die Ausfälle wirksamer bekämpfen zu können, plant die Bundesregierung, die Umsatzsteuer umzubauen und testete in Planspielen zwei Systeme. Da die generelle Ist-Versteuerung mit Cross-Check zu unbezahlbaren Steuerausfällen führt, favorisiert die Bundesregierung das Reverse-Charge-Verfahren mit einer Umkehrung der Steuerschuld. Ob die EU-Kommission allerdings die erforderliche Genehmigung erteilen wird, ist zurzeit fraglich. Der Beitrag zeigt auf, welche Konsequenzen sich für die Buchhaltung aus dem Systemwechsel ergeben würden.
I. Einführung
Das Umsatzsteueraufkommen wird in erheblichem Umfang durch Ausfälle geschädigt, die durch Umsatzsteuerhinterziehung vor allem mittels grenzüberschreitender Karussellgeschäfte und durch systembedingte Schwächen verursacht werden. Die jährlichen Steuerausfälle schätzen Wirtschaftsinstitute auf rd. 17 Mrd €, wovon etwa 11 Mrd € auf Steuerbetrug entfallen.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom dafür ausgesprochen, zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs das sog. Reverse-Charge-Verfahren in Deutschland ...