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Öffentlicher Dienst; | Einführung der Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet
Ab dem wird für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Kommunen im Tarifgebiet (Ost) die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (Zusatzversorgung) entsprechend dem im Tarifgebiet West geltenden Recht mit Maßgaben eingeführt. Hierzu hat der BMI mit Schreiben v. (GMBl 1996, 704) umfassend Stellung genommen. Abgedruckt sind der Tarifvertrag vom zur Einführung der Zusatzversorgung im Tarifgebiet Ost sowie der Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Versorgungs-TV) v. i. d. F. des zuvor erwähnten Tarifvertrages vom .