Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau

Öffentlicher Dienst; | Einführung der Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet

Ab dem wird für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Kommunen im Tarifgebiet (Ost) die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (Zusatzversorgung) entsprechend dem im Tarifgebiet West geltenden Recht mit Maßgaben eingeführt. Hierzu hat der BMI mit Schreiben v. (GMBl 1996, 704) umfassend Stellung genommen. Abgedruckt sind der Tarifvertrag vom zur Einführung der Zusatzversorgung im Tarifgebiet Ost sowie der Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Versorgungs-TV) v. i. d. F. des zuvor erwähnten Tarifvertrages vom .

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen