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FG Baden-Württemberg 6.10.2005 13 V 50/04, IWB 7/2006 S. 1029

Doppelbesteuerung | Anwendung des Art. 10 DBA-Schweiz auf eine an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Umsatztantieme

▶ Beschluss: (1) Eine an einen im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer von einem Schweizer Unternehmen gezahlte Umsatztantieme ist als vGA und damit als Dividende i. S. des Art. 10 DBA-Schweiz zu qualifizieren. (2) Anrechenbar nach § 34c Abs. 6 Satz 2 EStG ist nur die nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 2, Art. 10 Abs. 2c DBA-Schweiz der Schweiz abkommensrechtlich zustehende 15 %ige Quellensteuer. (3) Eine weitergehende Anrechnung der in der Schweiz entrichteten Steuer setzt ein Verständigungsverfahren nach Art. 26 DBA-Schweiz voraus (EFG 2006, S. 281).

▶ Hinweis: Das FA hatte die an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Umsatztantieme (ohne zeitliche und höhenmäßige Begrenzung) als vGA beurteilt. Auf dieser Grundlage qualifizierte das FG die Umsatztantieme als Dividende i. S. von Art. 10 Abs. 4 DBA-Schweiz. Die Form der Gewinnausschüttung sei für die Klassifizierung...BStBl II 1995, S. 580

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