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Nachweis des Zugangs eines Verwaltungsakts
Kein ausreichendes Indiz für den Zugang eines Verwaltungsakts ist es, wenn der Steuerpflichtige auf ein Schreiben der Behörde, mit dem diese ihn unter Hinweis auf das Bekanntgabedatum des Bescheids auf die Verspätung des Einspruchs hinweist, überhaupt nicht reagiert und erstmals im Klageverfahren den Zugang des Bescheids bestreitet.