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FG München 27.07.2005 10 K 5038/04 Kg, NWB direkt 15/2006 S. 5
Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung für Kindergeld
Beschäftigung suchend i. S. des Vorschriften des SGB III ist nicht, wer einer Einladung zu einem Termin bei der Arbeitsvermittlung ohne Angabe von Gründen nicht folgt und sich auch nicht innerhalb von drei Monaten seit seiner Meldung als Arbeitsuchender gemeldet hat.