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Ermittlung der positiven Summe der Einkünfte i. S. des § 24a EStG
Bei der Ermittlung der positiven Summe der Einkünfte i. S. des § 24a Satz 1 EStG für die Höhe des Altersentlastungsbetrags sind im Veranlagungszeitraum 1999 die Vorschriften über den Verlustausgleich in § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/ 2000/2002 zu berücksichtigen.