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FG Hamburg 18.08.2005 III 414/03, NWB direkt 15/2006 S. 5
Schuldzinsen als Werbungskosten
Schuldzinsen für Kredite, die ein Arbeitnehmer einer Kapitalgesellschaft für die Finanzierung einer Beteiligung an dieser Gesellschaft aufnimmt, sind – bei Bejahung von Überschusserzielungsabsicht – im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen.