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FG Nürnberg 20.12.2005 V 100/2004, NWB direkt 15/2006 S. 4
Fahrtenbuch nicht personenbezogen
Aus der Formulierung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 bzw. § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ergibt sich, dass ein Fahrtenbuch nur für das jeweilige genutzte Fahrzeug geführt werden muss, nicht dagegen für die Personen, die das Fahrzeug nutzen.