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Zuschuss des Arbeitgebers zu einer zweitägigen Betriebsveranstaltung
Ein Arbeitgeberzuschuss zu einem Betriebsausflug stellt keinen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitgeber den Zuschuss zu einer zweitägigen Betriebsveranstaltung in eine im Übrigen von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse leistet und der Zuschuss die maßgebliche Freigrenze bei Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen nicht überschreitet. Auf die Tatsache, dass die Betriebsveranstaltung zwei Tage dauerte kommt es insoweit nicht an. Ebenso ist es unerheblich, ob die Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung je Arbeitnehmer die Freigrenze überschritten haben. In die Berechnung sind nur die Aufwendungen des Arbeitgebers und nicht die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten einzubeziehen.