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Insolvenzrecht | Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen
Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO, mit der der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge für die Zeit von sechs Jahren an einen Treuhänder abtritt, nicht erfasst, weil er öffentlich-rechtlicher Natur ist und nicht den Charakter eines Einkommens hat, das dem Berechtigten aufgrund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zusteht (Anschluss an , NWB EN-Nr. 1251/2005). Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört aber zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist ().