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Einkommensteuer | Kosten eines ortsüblichen Grabmals als dauernde Last
Hat sich der Vermögensübernehmer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gegenüber den Vermögensübergebern (Eltern) in einem Altenteilsvertrag verpflichtet, die Kosten eines ortsüblichen Grabmals zu tragen, sind nach dem NWB NAAAB-81277 die dadurch nach dem Tod des Erstverstorbenen entstandenen Aufwendungen als dauernde Last i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar, soweit sie angemessen sind. – Anmerkung: Mit diesem Urteil weicht der für Vermögensübertragungen zuständige X. Senat des BFH von der älteren Entscheidung des IX. Senats v. - IX R 8/80 (BStBl 1985 II S. 43) zugunsten der Steuerpflichtigen ab. Der IX. Senat hat dieser Abweichung zugestimmt. Ausdrücklich nicht entschieden hat der BFH die Frage, ob der Verpflichtete oder ein Dritter, der Erbe des letztversterbenden Altenteilers ist, die Bee...