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Rentenversicherung; | Zahlung freiwilliger Beiträge für 1996
Bei der Zahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung sind die jeweiligen Mindest- und Höchstbeiträge zu beachten. Bei dem derzeitigen Beitragssatz von 19,2 v. H. beträgt der Mindestbeitrag 1996 für die freiwillige Versicherung 113,28 DM und der Höchstbetrag 1535 DM (letzterer auch in den neuen Bundesländern). Jeder DM-Betrag zwischen diesen beiden Beträgen kann als freiwilliger Beitrag eingezahlt werden. Freiwillige Beiträge können für das jeweilige Kalenderjahr wirksam bis zum 31. 3. des Folgejahres entrichtet werden. Bei einer voraussichtlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 1997 auf 8200 DM und der Bezugsgröße auf 4270 DM und einem Anstieg des Beitragssatzes auf ca. 19,9 v. H. erhöhen sich der Mindest- bzw. Höchstbetrag auf 121,39 bzw. 1631,80 DM, ohne daß sich ei...