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BBKM Nr. 4 vom Seite 99

Aussageverweigerungsrecht des Steuerberaters

Die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht kann zur „Falle” werden

von Raimund Weyand, St. Ingbert

Ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Mandanten, sollte sich der Steuerberater nicht vorschnell auf eine Zeugenaussage gegenüber der Ermittlungsbehörde einlassen. Den „sichersten Weg” geht der Steuerberater dann, wenn er sich durch seinen Mandanten von der Verschwiegenheitspflicht entbinden lässt. Doch Vorsicht, handelt es sich beim Mandanten um eine juristische Person, ist für bestimmte Sachverhalte streitig, welches Gesellschaftsorgan die Entbindungserklärung erteilen darf.

Bei ihren Ermittlungen im Zusammenhang mit Firmenzusammenbrüchen oder in Strafverfahren, die sich mit Untreue- bzw. Betrugsvorwürfen gegen (frühere) Geschäftsführer juristischer Personen beschäftigen, versuchen die Staatsanwaltschaften immer häufiger, auch die steuerlichen Berater bzw. die Abschlussprüfer als Zeugen zu vernehmen.

Über die Fragen, ob die Berufsangehörigen einem solchen Wunsch nachkommen können, und unter welchen Voraussetzungen eine Vernehmung überhaupt erfolgen darf, entzündet sich aber häufig Streit.

I. Die Lage des Beraters

Die Auftraggeber ermöglichen „ihrem” Steuerberater tiefe Einblicke in ihre wirtschaftliche Situation. Die vertrauliche Behandlung dieser Kenntnisse ist daher besondere (...