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Gerichtsverfassung; | Abschaffung der Gerichtsferien

Das Gesetz zur Abschaffung der Gerichtsferien v. ist im BGBl I S. 1546 verkündet worden und tritt am in Kraft. Anstelle der bisherigen Gerichtsferien vom 15. 7. bis zum 15. 9., während deren Dauer nur in Feriensachen Termine abgehalten und Entscheidungen erlassen werden konnten, wird zukünftig bei Terminen für den Zeitraum vom 1. 7. bis 31. 8. (mit Ausnahme von Verkündungsterminen) ein Anspruch auf Terminverlegung eingeführt, der bei bloßem, eine Begründung nicht erfordernden Antrag eingreift. Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung werden hiervon einzelne Streitigkeiten ausgenommen.

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