Abkommensberechtigung einer steuerlich transparenten US-amerikanischen S-Corporation
Leitsatz
1) Eine steuerlich in den USA als transparent behandelte S-Corporation ist grundsätzlich eine abkommensberechtigte "Person"
im Sinne von Art. 10 DBA-USA, weil sie auch bei abweichender steuerlicher Behandlung eine juristische Person bleibt.
2) Wegen der Transparenz der S-Corporation kann aber deren Abkommensberechtigung versagt sein, wenn sie ihren Sitz zwar in
den USA hat, aber sie steuerlich dort gar nicht als eigenständiges Steuersubjekt existent ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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