Abkommensberechtigung einer steuerlich transparenten US-amerikanischen S-Corporation
Leitsatz
1) Eine steuerlich in den USA als transparent behandelte S-Corporation ist grundsätzlich eine abkommensberechtigte "Person"
im Sinne von Art. 10 DBA-USA, weil sie auch bei abweichender steuerlicher Behandlung eine juristische Person bleibt.
2) Wegen der Transparenz der S-Corporation kann aber deren Abkommensberechtigung versagt sein, wenn sie ihren Sitz zwar in
den USA hat, aber sie steuerlich dort gar nicht als eigenständiges Steuersubjekt existent ist.