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BFH 19.07.1996 VI R 38/93
Lohnsteuer; | keine Verlängerung der Dreimonatsfrist bei Dienstreisen durch vorübergehende Rückkehr in den Betrieb (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, Abschn. 25 Abs. 3 LStR 1987)
Mit Urt. v. - VI R 38/93 stellt der BFH fest, daß die Unterbrechung einer Dienstreise durch vorübergehende Rückkehr des AN in den Betrieb nicht zu einer Verlängerung der Dreimonatsfrist des Abschn. 25 Abs. 3 LStR 1987 führt.