Einkünfteerzielungsabsicht bei privater Rentenversicherung
Leitsatz
Bei einer privaten Rentenversicherung mit einer nicht garantierten Bonusrente, die gegen Zahlung eines kreditfinanzierten
Einmalbetrages abgeschlossen wurde, kann ein hoher Zinsbetrag als Werbungskosten von den Einkünften aus § 22 Nr. 1 Satz 3
Buchst. a EStG bzw. § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG abgezogen werden, wenn die Kreditzinsen nicht die voraussichtlichen Renteneinnahmen
übersteigen. Bei der Ermittlung des zu erwartenden Totalgewinns kann die nicht garantierte Bonusrente als wiederkehrender
Bezug nicht nur mit dem Ertragsanteil, sondern in voller Höhe in Ansatz gebracht werden, bemessen an der statistischen Lebenserwartung
des Versicherten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2006 S. 1293 Nr. 24 EFG 2006 S. 741 Nr. 10 ZAAAB-81192
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