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Behandlung eines Minderwertausgleichs beim Fahrzeugleasing
Schadenersatz versus Leistungsaustausch
Das BMF hat nunmehr geklärt, dass ein Minderwertausgleich für die verminderte Nutzung des Leasinggegenstandes auch umsatzsteuerlich als Entgelt und nicht als Schadenersatz zu beurteilen ist.
Zivilrechtlicher Hintergrund
Dem Schreiben des BMF zu der Frage, ob es sich bei der Zahlung eines Minderwertausgleichs im Rahmen eines Fahrzeugleasing um eine Schadenersatzzahlung oder um ein zusätzliches Entgelt für die übermäßige Nutzung des Leasinggegenstands handelt, lag eine Entscheidung des mit folgendem Sachverhalt zugrunde:
Ein Leasingnehmer vereinbarte mit einem Leasinggeber ein Fahrzeugleasing mit Kilometerabrechnung. Der Leasingnehmer ging die Verpflichtung ein, das Fahrzeug in einem dem Alter entsprechenden Zustand am Ende der Leasingzeit zurückzugeben, wobei normale Verschleißspuren unberücksichtigt bleiben sollten. Für den Fall, dass bei Vertragsende der Zustand des Fahrzeugs von diesem Soll-Zustand abweichen sollte und hierdurch eine Wertminderung begründet sei, verpflichtete sich der Leasingnehmer, diesen Minderwert auszugleichen. Tatsächlich stellte der Leasinggeber bei Rückgabe des Fahrzeugs einen nicht bzw. uns...