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Gewerblicher Grundstückshandel in „Ein-Objekt-Fällen”
Ausnahmen von der Indizwirkung der „Drei-Objekt-Grenze”
Schon der Verkauf eines einzigen Grundstücks kann nachhaltig und damit gewerblich sein, wenn der Steuerpflichtige für das Objekt in unbedingter Veräußerungsabsicht eine Bauplanung erstellt, im Interesse der potenziellen Erwerber Mietverträge abschließt, mehrere Bauunternehmer beauftragt und Gewährleistungen übernimmt.
Drei-Objekt-Grenze
Die Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von der privaten Vermögensverwaltung wird bei Immobilienverkäufen nach ständiger Rechtsprechung an der sog. Drei-Objekt-Grenze festgemacht. Veräußert ein Steuerpflichtiger mehr als drei Objekte und liegt zwischen Kauf und Verkauf ein enger zeitlicher Zusammenhang von nicht mehr als fünf Jahren, ist die Grenze von der reinen Vermögensverwaltung zur gewerblichen Tätigkeit überschritten. In diesem Fall ist von einer nachhaltigen Betätigung als Voraussetzung zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG auszugehen. Hierbei kommt der Drei-Objekt-Grenze nur eine Indizwirkung zu, so dass sich der BFH regelmäßig mit dieser Fragestellung beschäftigen muss.
Besonderheit des Sachverhalts
Die Klägerin (Kl.), eine GbR, bestehend aus einem Architekten und einem Diplom-Ingenieur, ...