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Einkommensteuer; | einer Tochtergesellschaft von ihrer Muttergesellschaft gewährtes zinsloses Darlehen
Das läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird einer Gesellschaft ein zinsloses Darlehen gewährt, so ist Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital auf den Betrag der ersparten Zinsen anwendbar. (2) Art. 10 der Richtlinie 69/335/EWG steht der Erhebung von ESt bei einer Muttergesellschaft, die einer ihrer Tochtergesellschaften ein zinsloses Darlehen gewährt hat, auf der Grundlage nachträglich festgesetzter Zinsen nicht entgegen.