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OFD Frankfurt/M. 08.02.2006 S 2223 A - 109 - St II 2.06, BBV 4/2006 S. 105

Vereinfachter Zuwendungs­nachweis bei Online-Banking

Nach § 50 Abs. 2 EStDV gilt als Nachweis von Zuwendungen i. S. der §§ 10b, 34g EStG in bestimmten Fällen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Zu diesen Buchungsbe­stätigungen gehört gemäß einer Verfügung der OFD Frankfurt auch eine elektronische Buchungsbestätigung, wie z. B. der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Wie aus einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts müssen auch aus dem PC-Ausdruck Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.

Für den Nachweis von Zuwendungen nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStDV (Zuwendungen bis 100 € an eine gemeinnützige Körperschaft) ist bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwe...

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