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Verfassungsmäßigkeit der Steuer auf selbstgenutztes Wohneigentum
Die Festsetzung eines Grundsteuermessbetrags und die daraus folgende Erhebung von Grundsteuer für ein eigengenutztes Einfamilienhaus sind weder im Hinblick auf eine (übermäßige) Sollertragsteuerbelastung noch unter Berücksichtigung des Umstands, dass es für kinderreiche Familien keine Grundsteuervergünstigung gibt, verfassungswidrig (keine Anwendbarkeit der Rechtsprechungsgrundsätze des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer).