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Gesellschaftsrecht; | Finanzierungshilfe als kapitalersetzendes Darlehen
Ob ein Darlehen als eigenkapitalersetzend anzusehen ist, beurteilt sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der verbindlichen Kreditzusage, sofern die Leistung später gewährt wird. Hat die Darlehensgewährung, bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Zusage, kapitalersetzenden Charakter, entgeht der Gesellschafter der Rechtsfolge des § 32a GmbHG nicht schon dadurch, daß er die Auszahlung erst nach Stellung des Konkursantrags vornimmt. Eine Finanzierungshilfe, die ein Gesellschafter der konkursreifen Gesellschaft gewährt, hat auch dann kapitalersetzenden Charakter, wenn sie nicht der Sanierung, sondern lediglich der Durchführung eines bestimmten Rechtsgeschäfts dienen soll. Hat die Gesellschaft dem Gesellschafter für eine kapitalersetzende Leistung ein Recht sicherungshalber übertragen, kann der Konku...