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Abgabenordnung | Grobes Verschulden eines vom Steuerpflichtigen beauftragten Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden einer Tatsache
Hat ein vom Steuerpflichtigen beauftragter, unabhängiger Sachverständiger bei der Wertermittlung eines Grundstücks eine den Wert mindernde Grundstücksbelastung übersehen, muss sich der Steuerpflichtige nach dem NWB EAAAB-80859 ein grobes Verschulden des Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht als eigenes grobes Verschulden zurechnen lassen. Dazu führt der Senat weiter aus: Nach ständiger Rechtsprechung des BFH hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten. Die Zurechnung des Verschuldens des steuerlichen Beraters bei der Anfertigung der Steuererklärung ist deshalb gerechtfertigt, weil der Steuerpflichtige, der für die Richtigkeit seiner Angab...