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BMF 10.10.1996 IV B 5 S 2288a 37/96

Einkommensteuer; | Minderung der Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG um die zumutbare Belastung

Die Minderung der Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG um die zumutbare Belastung entsprach der ausdrücklichen Absicht des Gesetzgebers bei Einführung dieser Vorschrift (BT-Drucks. 10/1636 S. 58, 59). Ungeachtet dessen hat der BFH inzwischen in mehreren Entscheidungen den Wortlaut des § 33c EStG in der Weise ausgelegt, daß eine Kürzung um die zumutbare Belastung nicht vorzunehmen ist (Urt. v. , BStBl II 814; v. , BFHE 179, 422; v. - XI R 15/85, NWB EN-Nr. 1340/96). Gem. sind die Grunds"tze der genannten Rspr. des BFH über die entschiedenen Einzelf"lle hinaus anzuwenden. Die (BStBl I 545) und v. (BStBl I 88) werden aufgehoben. Eine vorl"ufige ESt-Festsetzung ist insoweit abweichend von Nr. 11 der Anlage zum (BStBl I 264) nicht mehr vorzunehmen.

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