Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung
nur eines Objekts
Leitsatz
Eine
Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft, die unter Ausnutzung ihrer Nähe
zur Baubranche ein Grundstück von einer in ihrem Anteilsbesitz stehenden
Bauträger-GmbH ankauft, dieses durch ihre eigene Baugeschäft-KG mit
einem Mehrfamilienhaus bebauen lässt und sodann unmittelbar nach
Fertigstellung zu einem marktgängigen Preis veräußert, handelt
in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht, die auch bei
Unterschreitung der Drei-Objekt-Grenze die Annahme eines gewerblichen
Grundstückshandels rechtfertigt.
Die für die Vermietung im
sozialen Wohnungsbau erforderliche langfristige Finanzierung sowie das
mögliche Fehlen der festen Veräußerungsabsicht bei der
Errichtung der Wohnungen reichen für eine Erschütterung der sich aus
den vorgenannten Beweisanzeichen ergebenden Schlussfolgerungen nicht aus.
Eine Beteiligung am allgemeinen
wirtschaftlichen Verkehr ist auch dann zu bejahen, wenn die
Veräußerer keine aktiven Verkaufsmaßnahmen getroffen haben,
sondern von einem Makler und im Folgenden den Käufern angesprochen worden
sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 12/2006 S. 922 WAAAB-80772
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.09.2005 - 7 K 1460/04 G
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