Adressierung eines Zusammenveranlagungsbescheids nach Ableben
beider Ehegatten
Verlängerte Festsetzungsfrist wegen
Steuerhinterziehung
Schätzung von
Kapitaleinkünften
Leitsatz
1. Fehlt in einem
Zusammenveranlagungsbescheid, der nach dem Tod beider Ehegatten ergangen und an
die Rechtsnachfolger des zuletzt verstorbenen Ehegatten gerichtet ist, der
Hinweis, dass der Steuertatbestand auch vom zuerst verstorbenen Ehegatten
verwirklicht worden ist, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des
Bescheides.
2. Ein Steuerpflichtiger, der
Kapitaleinkünfte nicht erklärt hat und nicht in den Anwendungsbereich
des Strafbefreiungserklärungsgesetzes vom
(StraBEG) fällt, kann sich nicht auf
eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Steuerpflichtigen
berufen, die in den Genuss der Vergünstigungen des
StraBEG fallen.
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