AfA-Ansatz beim Arbeitnehmer im Fall der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung
Leitsatz
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein firmeneigenes Kraftfahrzeug auch für private Fahrten und Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte, ist bei der Bemessung des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG die jährliche AfA für das Fahrzeug
mit 12,5 v.H. der Anschaffungskosten entsprechend einer 8-jährigen Nutzungsdauer des Fahrzeugs anzusetzen. Dem steht nicht
entgegen, dass der Arbeitgeber die Anschaffungskosten des Fahrzeugs mit einem höheren, der amtlichen AfA-Tabelle entsprechenden
AfA-Satz abschreibt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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