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Wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft
Die für den Verlustabzug nach § 10d EStG erforderliche wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft mit der Kapitalgesellschaft, die den Verlust erlitten hat, liegt insbesondere dann nicht vor, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an der Kapitalgesellschaft übertragen wird und die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt. Unter der Zuführung neuen Betriebsvermögens ist nur die Zuführung neuen Aktivvermögens zu verstehen, wobei die Passivseite der Bilanz bei der Beurteilung, ob die Gesellschaft ihren Betrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt, unberücksichtigt bleibt.