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Haushaltswechsel eines Kinds
Wohnt ein Kind bei der Großmutter und nicht mehr bei der leiblichen Mutter, steht der Großmutter Kindergeld zu, selbst wenn die Aufnahme des Kinds in der Wohnung der Großmutter nicht endgültig ist. Es muss sich dabei aber nicht nur um einen von vornherein begrenzten, kurzfristigen Aufenthalt wie etwa in Besuchsfällen handeln. Auch wenn der Haushaltswechsel eines Kinds bereits am ersten Tag des Monats vollzogen wird oder schon in den Morgenstunden des ersten Tags, steht das Kindergeld für diesen Monat noch dem bisher Kindergeldberechtigten zu.