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Kein Kindergeld wegen Erhalt von Invaliden- und Kinderrente
Bezieht ein mit seiner Familie in Deutschland wohnender Rentner aufgrund seiner früheren Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer in der Schweiz von der Eidgenössischen Invalidenversicherung eine Invalidenrente sowie für seine Kinder jeweils eine (der Höhe nach das deutsche Kindergeld übersteigende) Kinderrente, so stellt die Kinderrente eine Familienbeihilfe i. S. von Art. 77 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 1408/71 dar, die in Verbindung mit Art. 77 Abs. 2 a der VO zum Ruhen des Anspruchs des Rentners auf deutsches Kindergeld führt. Die an den Rentner ausgezahlten Kinderrenten führen nach Art. 10 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 574/72 auch zum Ruhen des Anspruchs der Ehefrau auf deutsches Kindergeld, wenn sie in Deutschland keine (sozialversicherungspflichtige) Erwerbstätigkeit i. S. des Beschlusses Nr. 119 der Verwalt...