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EuGH 08.10.1996 Rs. C 178/94

Reisevertragsrecht; | Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung der Pauschalreisen-Richtlinie

Die Bundesrepublik Deutschland muß für Schäden haften, die Urlaubern in der Zeit zwischen dem und dem durch die verspätete Umsetzung der EU-Pauschalreisen-Richtlinie entstanden sind (Einführung der Insolvenzsicherung). Die Bundesregierung habe es versäumt, fristgerecht bis zum die Richtlinie zur Absicherung von Pauschalreisenden im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Veranstalters in nationales Recht zu transformieren ( u. a.). Die Entscheidung erging auf Vorlage des LG Bonn, das über zahlreiche Schadensersatzansprüche zu befinden hat. Das Bundesjustizministerium hat dazu mitgeteilt, daß eine entsprechende Abwicklung schon vor der endgültigen Entscheidung des LG Bonn vorgenommen werden soll. Geschädigte Verbraucher, die ihre Ansprüche bereits beim ...

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