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OLG Frankfurt 19.08.2005 20 W 391/05, NWB 13/2006 S. 107

Wohnungseigentum | Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Hausgeld

Ein Wohnungseigentümer hat nicht das Recht, wegen einer behaupteten fehlerhaften Jahresabrechnung ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) gegenüber den laufenden Hausgeldzahlungen aufgrund eines Wirtschaftsplans geltend zu machen (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. - 20 W 391/05).

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