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Körperschaftsteuer | Unterschiedliche Behandlung von verbundenen Unternehmen nach DBA bei der Vereinbarung von Verrechnungspreisen gemeinschaftsrechtlich unbedenklich
Es verstößt nach dem NWB QAAAB-80119 nicht gegen Art. 52 EGV (= Art. 43 EG) sowie Art. 59 EGV (= Art. 49 EG), wenn inländische Unternehmen, die mit einem Unternehmen verbunden sind, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, und die mit diesem Unternehmen in kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen stehen, steuerlich unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob das verbundene Unternehmen in einem Mitgliedstaat ansässig ist, mit dem eine Art. 9 Abs. 1 OECD-Musterabkommen entsprechende Abkommensregelung vereinbart worden ist, oder aber in einem Mitgliedstaat, bei dem dies (wie in Art. 3 DBA Italien 1925) nicht der Fall ist (Anschluss an „D.” NWB TAAAB-72767). – Anmerkung: Im Streitfall ist ein Teil der Lizenzgebühren, die eine als Zulieferer tätige deutsche Tochter-GmbH eines italienischen Automobilkonzer...