Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bundeskabinett verabschiedet Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (BR-Drucks. 142/06) verabschiedet, das u. a. folgende Maßnahmen umfasst:
1. Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes
Der allgemeine USt-Satz soll, wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehen, ab dem von derzeit 16 % auf 19 % angehoben werden. Als Folgeänderung soll der land- und forstwirtschaftliche Durchschnittssatz für bestimmte Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) ebenfalls auf 19 % angehoben werden.
2. Erhöhung des Steuersatzes für die Versicherungssteuer
Weiterhin soll zum der Regelsteuersatz für Versicherungen von 16 % auf 19 % und daneben die besonderen Steuersätze für Feuerversicherungen, für verbundene Wohngebäude- und Hausratversicherungen, für Seeschiffskaskoversicherungen sowie für Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr erhöht werden.
3. Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
Eine Änderung der Arbeitsentgeltverordnung sieht vor, dass ab dem die Sozialversicherungsfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge auf einen Grundlohn von bis zu 25 €/Stunde begrenzt wird. Die steuerrechtliche Regelung des § 3b EStG blei...