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Körperschaftsteuer | Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit als vGA
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit sind gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 31/05, EFG 2005 S. 1799) ohne eindeutige Regelungen über die regelmäßige Arbeitszeit im Arbeitsvertrag eines Gesellschafters als vGA zu erfassen (Bezug: § 8 Abs. 3 KStG; § 3b Abs. 2 EStG).▶NWB ZAAAB-66888