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Einkommensteuer | Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Eheleuten
Werden ESt-Vorauszahlungen für zusammen zur ESt veranlagte Eheleute geleistet, kann aus der Sicht des FA als Zahlungsempfänger mangels entgegenstehender ausdrücklicher Absichtsbekundungen aufgrund der zwischen den Eheleuten bestehenden Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft angenommen werden, dass derjenige Ehegatte, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt, mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des anderen mit ihm zusammen veranlagten Ehepartners begleichen will. In diesem Fall sind bei einer Überzahlung beide Ehegatten erstattungsberechtigt. Der Erstattungsbetrag ist dann zwischen ihnen hälftig aufzuteilen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung; Bezug: § 37 Abs. 2, § 44 Abs. 1 AO 1977; § 26, § 26b EStG).▶NWB NAAAB-75617
▶Praxishinweise: Die zusammen zur ESt veranlagten Ehegatten sind G...