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FG Nürnberg 25.01.1996 VI 88/93
Einkommensteuer; | Abgrenzung Bauherren-/Erwerbermodell
Haben die Initiatoren das gesamte Vertragsbündel für ein Bauherrenmodell (hier: SB-Markt) entwickelt, bei dem die Anleger keine andere Möglichkeit haben, das im Gesellschaftsvertrag verankerte Modell zu akzeptieren oder aber sich nicht zu beteiligen, sind die Anleger als Grundstückserwerber zu beurteilen; sämtliche modellbedingte Kosten stellen dann keine WK, sondern Anschaffungskosten dar (; Revision eingelegt; Az. des BFH: IX R 10/96).