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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass im zeitlichen Anwendungsbereich des AltEinkG (ab dem ) geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) als Sonderausgaben nach näherer Maßgabe der Überleitung in die sog. nachgelagerte Besteuerung (§ 10 Abs. 3 EStG) nur beschränkt abziehbar sind. Gegen diese gesetzliche Regelung bestehen bei summarischer Beurteilung keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1, 2, 3, 4a, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, aa EStG i. d. F. desAltEinkG).▶NWB BAAAB-77014
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Der BFH hatte nicht zu entscheiden, ob verfassungsrechtliche Bedenken am Alterseinkünftegesetz insgesamt bestehen. Er hatte lediglic...