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StuB Nr. 4 vom Seite 131

Die bilanzielle Behandlung von Handy-Subventionen

– Eine kritische Analyse unter besonderer Berücksichtigung des

Dipl.-Kffr. Dr. Gaby Pottgießer und Dipl.-Kfm. Patrick Velte, beide Hamburg
Die Kernfragen:
  • Wie hat nach Ansicht des BMF das Telekommunikationsunternehmen die Vergünstigungen beim Verkauf eines Handys abzubilden?

  • Wie bilanziert der Vertragskunde?

  • Ist die Auffassung des BMF so haltbar?

I. Einführung

Die Gewährung von Vergünstigungen in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mobilfunkdienstleistungsvertrags (MFDLV) mit fester Laufzeit ist heute gängige Praxis. Auch Unternehmen verfügen über Firmenhandys mit entsprechenden Verträgen. Kunden, die sich verpflichten, einen MFDLV für mindestens 24 Monate abzuschließen oder zu verlängern, werden Vergünstigungen von Telekommunikationsunternehmen angeboten, die in dem verbilligten Verkauf eines Handys, durch Erlass von Grund- und Anschlussgebühren sowie der Gewährung von Gesprächsguthaben, Gutschriften, Einkaufsgutscheinen oder Sachzugaben bestehen können. Bisher ist die bilanzielle Behandlung dieser Sachverhalte nicht geklärt. Das BMF hat im Schreiben vom seine Auffassung über die ertragsteuerliche Behandlung der im Zusammenhang mit dem Abschluss eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrags gewährten Vergünstigungen dargelegt. Im Folgenden soll eine kritische Analyse der Bilanzierung derartiger Verträge durchge...

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