Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot in einer Limited
Nach englischem Recht besteht kein allgemeines gesetzliches Verbot von Insichgeschäften des rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertreters, wie es § 181 BGB ausspricht. Die Eintragung des Zusatzes im Handelsregister „Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit” ist deshalb für die Niederlassung einer englischen Private Limited Company grundsätzlich unzulässig (, DB 2005 S. 1955 = NJW-RR 2005 S. 1486).