Oberfinanzdirektionen Rheinland - S 2118 b - 1000 - St 2

§ 2b EStG bei Rückabwicklungsklauseln

Es ist die Frage gestellt worden, ob § 2b EStG anzuwenden sei, wenn Fondsanbieter im Hinblick auf den neuen § 15b EStG Rückabwicklungsklauseln in die Verträge aufgenommen haben und der einzelne Fonds nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich des § 15b EStG fällt.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird folgende Auffassung vertreten:

Die vertragliche Vereinbarung einer Rückabwicklungsmöglichkeit und deren Darstellung im Prospekt rechtfertigt nicht die Annahme, dass die Erzielung eines steuerlichen Vorteils i.S. des § 2b EStG im Vordergrund steht, wenn die Rückabwicklungsmöglichkeit sachlich dargestellt wird und auch im Übrigen die Voraussetzungen des § 2b EStG nicht vorliegen.

Inhaltlich gleichlautend
Oberfinanzdirektionen Rheinland v. - S 2118 b - 1000 - St 2
OFD Münster v. - S 2118 b - 29 - St 12

Fundstelle(n):
GAAAB-80131