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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 111/05

Gesetze: TabStG § 19 S. 5, TabStG § 20 Abs. 1, TabStG § 20 Abs. 3

Keine Steuerfreiheit beim Versand von Zigaretten aus einem anderen Mitgliedstaat an die eigene Adresse

Leitsatz

Zur Sicherstellung von Zigaretten nach § 19 S. 5 TabStG.

Nach § 20 Abs. 1 TabStG scheidet Steuerfreiheit aus, wenn die Fiktion des § 20 Abs. 3 TabStG, wonach Tabakwaren als zu gewerblichen Zwecken verbracht gelten, wenn Privatpersonen diese aus anderen Mitgliedstaaten in das Steuergebiet verbringen lassen, greift. Ein derartiges "verbringen lassen" liegt auch dann vor, wenn die Zigaretten auf dem Postwege aus einem anderen Mitgliedstaat ins Steuergebiet an die eigene Adresse versandt werden.

Fundstelle(n):
GAAAB-80011

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.01.2006 - IV 111/05

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