Arbeitsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Rechtswissenschaften studierenden Sohn
Leitsatz
1. Ein Anstellungsverhältnis eines Jurastudenten in der Anwaltskanzlei seines Vaters ist nicht wie unter fremden Dritten üblich
vereinbart, wenn der Sohn neben einem monatlichen Festgehalt sein Studium finanziert und ein Fahrzeug der Luxusklasse für
die Fahrten zur Hochschule zur Verfügung gestellt bekommt, und im Gegenzug lediglich verpflichtet ist, sein Studium zu betreiben
und in den Semesterferien ohne eigenen Aufgabenbereich oder feste Arbeitszeiten in der Kanzlei mitzuarbeiten.
2. Dem Vertrag ist auch dann nicht unter dem Aspekt des internen Betriebsvergleichs steuerlich anzukennen, wenn der Vater
mit einem weiteren, familienfremden Studenten eine vergleichbare Vereinbarung getroffen hatte, die jedoch bereits nach wenigen
Monaten einvernehmlich wieder gelöst wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 14/2006 S. 1090 SAAAB-79989
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 02.12.2005 - 1 K 141/02
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