Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung gegen Nutzungsgebühr
Leitsatz
1. Mit der entgeltlichen Überlassung von Firmenfahrzeugen an seine Arbeitnehmer zur privaten Nutzung erbringt der Arbeitgeber
Leistungen gegen Entgelt.
2. Soweit die tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers für die Nutzungsüberlassung die Nutzungsgebühr übersteigen, handelt es
sich um einen tauschähnlichen Umsatz, wobei die Nutzungsüberlassung zusätzliches Arbeitsentgelt in Form einer Sachleistung
darstellt.
3. Der Wert der von den Arbeitnehmern neben der Nutzungsgebühr erbrachten Arbeitsleistung kann nach lohnsteuerlichen Grundsätzen
anhand der 1-%-Methode geschätzt werden.
4. Von der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage dürfen keine Kosten ausgeschieden werden, für die dem Arbeitgeber ein Vorsteuerabzug
nicht möglich gewesen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 6/2006 S. 289 DStRE 2006 S. 1537 Nr. 24 EFG 2006 S. 293 Nr. 4 UStB 2006 S. 95 Nr. 4 UAAAB-79984
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