Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer; | Sprachreise als vorweggenommene Werbungskosten (§ 9 EStG)
Die Aufwendungen für einen Sprachkurs im Ausland sind nicht als vorweggenommene WK aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn der Sprachkurs nicht gezielt im Hinblick auf eine konkrete 10 Monate später erfolgte Anstellung besucht wird, diese Anstellung vielmehr nur eingegangen wird, weil die Traumanstellung nicht zu finden war (FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urt. v. - 6 K 87/95).